Teilzeit Definition
In Teilzeit arbeitet jeder Arbeitnehmer dessen Arbeitzeitumfang unterhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit liegt.
Arbeitnehmer mit geringfuegiger Beschaeftigung
(Mini-Job bis 400 Euro)
und Arbeitnehmer in der Gleitzone
(Mini Job 400 bis 800 Euro)
gelten als Teilzeitbeschaeftigte.
Recht auf Teilzeitarbeit
In Deutschland haben Arbeitnehmer nach sechsmonatiger Beschaeftigungszeit in Betrieben mit mindestens 15 Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine verringerte Arbeitszeit wenn dem keine wesentliche betriebliche Gruende entgegenstehen.
Teilzeit Ablehnungsgruende
Moegliche Gruende die zur Ablehnung fuehren koennen:
- unverhaeltnismaessig
hohe Kosten
- organisatorischer Aufwand
- Beeintraechtigung von
Arbeitsablaeufen und der
Sicherheit
Naeheres hierzu ist im Paragraph 8 TzBfG und in den fuer den Betrieb geltenden Tarifvertraege festgelegt.
Eine schnelle Moeglichkeit hierzu Informationen zu erhalten ist der eigene Betriebsrat und die zustaendige Gewerkschaft.
Wenn Ihr Unternehmen bereits Kollegen in Teilzeit beschaeftigt oder aber Sie bereits bei Urlaub und Krankheit vertreten wurden stehen Ihre Chancen auf Teilzeit ganz gut.
Teilzeit und Kuendigung
Kein Arbeitnehmer kann wegen seiner Weigerung von einer Vollzeit- in einer Teilzeit Taetigkeit zu wechseln (oder umgekehrt) gekuendigt werden
(Paragraph 11 TzBfG).
In Teilzeit beschaeftigte Arbeitnehmer sind beim Kuendigungsschutz, Krankheit und Urlaub den Vollzeitbeschaeftigten gleichgestellt. Teilzeit Arbeitnehmer die an allen Arbeitstage in der Woche arbeiten haben dabei den vollen Urlaubsanspruch ansonsten einen anteiligen Urlaubsanspruch.
Desweiteren:Von der Teilzeit zurueck zur
Regelarbeitszeit
(Paragraph 9 TzBfG)
Wenn ein in Teilzeit beschaeftigter Arbeitnehmer wieder zurueckkehren moechte zu einer sonst fuer den Betrieb ueblichen Arbeitszeit muss der Arbeitgeber dies bei der Besetzung offener Stellen beruecksichtigen.
Teilzeit und Aus-
und Weiterbildung
(Paragraph 10 TzBfG)
Die in Teilzeit Beschaeftigte Arbeitnehmer haben den gleichen Anspruch auf
Ausbildungsmassnahmen und Weiterbildungsmassnahmen wie die Vollzeit Beschaeftigten Mitarbeiter.
Disclaimer
Wichtiger Hinweis zum Thema Teilzeit und Recht: Dieser Artikel dient lediglich zur Information und bezieht sich hauptsaechlich auf Deutschland. Er kann nicht zur rechtlichen Einschaetzung von individuellen Faellen herangezogen werden und ersetzt in keinen Fall den Rechtsrat eines Anwalts oder einer Beratungsstelle. Trotz gruendlicher Recherche kann keine Haftung fuer den Inhalt oder fuer weiterfuehrende Links uebernommen werden, diese wird ausdruecklich ausgeschlossen.
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